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MIETVERWALTUNG
Sind Sie Eigentümer einer Wohneinheit, eines Mietshauses oder einer Wohnanlage mit mehreren Mietshäusern? Die Aufgaben der Mietverwaltung sind im Gegensatz zur WEG-Verwaltung nicht gesetzlich geregelt und können z. B. beinhalten:
In der kaufmännischen Verwaltung - Vereinnahmen/Verwaltung des Mietzinses - Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen - Forderungsmanagement gegenüber den Mietern oder Debitoren - regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem Eigentümer - Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung - Bezahlung anfallender Kosten - Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz u.v.m.
In der technischen Verwaltung - Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen - Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern - Veranlassung/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen - Wohnungsabnahme und –übergabe u.v.m.
Wir kümmern uns auch gern um die Vermietung Ihrer Immobilie – sorgfältig und zuverlässig!
WEG-VERWALTUNG
Unsere Leistungen in der Wohnungseigentumsverwaltung richten sich selbstverständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumgesetzes, der Teilungserklärung bzw. Gemeinschafts-ordnung sowie den gefassten Beschlüssen der Eigentümer. Zu den Schwerpunkten der WEG-Verwaltung gehören u. a.:
In der kaufmännischen WEG-Verwaltung - Verbuchen und Ausführen sämtlicher Geldein- und ausgänge - Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Haushaltsgelder - Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen - Erstellen der Abrechnung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsjahren - Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen - Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen - Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen - Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder - Abschließen notwendiger Verträge für z. B. Versicherungen, Hausmeister-Service, Lieferungen (Strom, Brennstoffe, etc.)
In der technischen WEG-Verwaltung - Regelmäßige Objektbegehungen - Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger Reparaturen, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen - Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen - Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern
Wir kümmern uns auch gern um die Vermietung Ihres Wohneigentums – sorgfältig und zuverlässig!
SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG
Die Schwerpunkte der Verwaltung von Sondereigentum liegen u. a. bei
- der Mietenbuchhaltung - der Heiz- und Betriebskostenabrechnung - der Wohnungsabnahme und –übergabe - der Mieterbetreuung - der Führung aller Konten für die Verwaltung - der Betreuung und Vergabe von Reparaturleistungen, Sanierungs-, Renovierungs- und Handwerksarbeiten - dem Anpassen des Mietzinses.
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