MIETVERWALTUNG

Sind Sie Eigentümer einer Wohneinheit, eines Mietshauses oder einer Wohnanlage mit mehreren Mietshäusern?
Die Aufgaben der Mietverwaltung sind im Gegensatz zur WEG-Verwaltung nicht gesetzlich geregelt und können z. B. beinhalten:

    In der kaufmännischen Verwaltung
    - Vereinnahmen/Verwaltung des Mietzinses
    - Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
    - Forderungsmanagement gegenüber den Mietern oder Debitoren
    - regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem Eigentümer
    - Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
    - Bezahlung anfallender Kosten
    - Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz u.v.m.

    In der technischen Verwaltung
    - Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen
    - Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern
    - Veranlassung/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen
    - Wohnungsabnahme und –übergabe u.v.m.

Wir kümmern uns auch gern um die Vermietung Ihrer Immobilie – sorgfältig und zuverlässig!
 

WEG-VERWALTUNG

Unsere Leistungen in der Wohnungseigentumsverwaltung richten sich selbstverständlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumgesetzes, der Teilungserklärung bzw. Gemeinschafts-ordnung sowie den gefassten Beschlüssen der Eigentümer.
Zu den Schwerpunkten der WEG-Verwaltung gehören u. a.:

    In der kaufmännischen WEG-Verwaltung
    - Verbuchen und Ausführen sämtlicher Geldein- und ausgänge
    - Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes  Mahnen offener Haushaltsgelder
    - Organisieren und Durchführen der Eigentümerversammlungen
    - Erstellen der Abrechnung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsjahren
    - Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen
    - Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
    - Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
    - Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
    - Abschließen notwendiger Verträge für z. B. Versicherungen,  Hausmeister-Service, Lieferungen (Strom, Brennstoffe, etc.)

    In der technischen WEG-Verwaltung
    - Regelmäßige Objektbegehungen
    - Umfangreiche Beratung der Eigentümer hinsichtlich notwendiger  Reparaturen, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
      sowie die Koordination der durchzuführenden Maßnahmen
    - Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen
    - Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern

Wir kümmern uns auch gern um die Vermietung Ihres Wohneigentums – sorgfältig und zuverlässig!

SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG

Die Schwerpunkte der Verwaltung von Sondereigentum liegen u. a. bei

    - der Mietenbuchhaltung
    - der Heiz- und Betriebskostenabrechnung
    - der Wohnungsabnahme und –übergabe
    - der Mieterbetreuung
    - der Führung aller Konten für die Verwaltung
    - der Betreuung und Vergabe von Reparaturleistungen, Sanierungs-, Renovierungs- und Handwerksarbeiten
    - dem Anpassen des Mietzinses.